Heizkostenabrechnung
HeizkV-konforme Heizkostenabrechnung mit automatischer Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten nach §§ 7–9 – inklusive Warmwasser-Trennung und Wärmepumpen-Anbindung.
HeizkV-Features
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Grundkosten/Verbrauchskosten-Split
Konfigurierbare Aufteilung nach HeizkV §§ 7–9: 30–50 % Grundkosten, 50–70 % Verbrauchskosten – typischerweise 30/70 oder 50/50.
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Warmwasser-Trennung bei verbundenen Anlagen
Trennung von Heiz- und Warmwasserkosten per Wärmezähler oder rechnerisch nach § 9 Abs. 2 HeizkV – ganz ohne zusätzliche Hardware.
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Alle Heizungsarten
Gas, Öl, Pellets, Fernwärme, Nachtspeicher, Fußbodenheizung – und Wärmepumpe mit automatischer Kostenübernahme aus der WP-Konfiguration.
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Integration mit Zählersystem
Verbrauchsdaten werden direkt aus den erfassten Wärme- und Warmwasserzählern übernommen – manuell oder automatisch ausgelesen.
Warum Grundkosten und Verbrauchskosten?
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Das schafft einen Sparanreiz: Wer weniger heizt, zahlt weniger.
Der Rest wird als Grundkosten verteilt – üblicherweise nach Wohnfläche. Das ist fair, weil ein Teil der Kosten unabhängig vom Verhalten anfällt: Bereitstellungsverluste, Rohrwärme und die bauliche Lage der Wohnung. Eine Erdgeschosswohnung braucht mehr Energie für dieselbe Temperatur als eine mittlere Etage.
In MieterCloud stellen Sie das Verhältnis je Immobilie ein – 30/70, 50/50 oder jeden Wert dazwischen. Die Software wendet es automatisch auf die Gesamtkosten an und verteilt beide Anteile nach den passenden Schlüsseln.
Verbundene Anlagen: Heizung + Warmwasser
Erzeugt Ihre Zentralheizung auch das Warmwasser, müssen die Kosten nach HeizkV getrennt abgerechnet werden. MieterCloud unterstützt beide zulässigen Wege:
Mit Warmwasser-Wärmezähler
Der Wärmezähler misst die Energie für die Warmwasserbereitung direkt – die exakteste Methode.
Rechnerisch nach § 9 Abs. 2 HeizkV
Ohne Wärmezähler wird die Warmwasser-Energie aus dem gemessenen Volumen berechnet: Q = 2,5 · V · (tw − 10) – mit hinterlegbarer Warmwassertemperatur. MieterCloud rechnet das automatisch.
Alternativ ist auch eine prozentuale Aufteilung zwischen Heizung und Warmwasser konfigurierbar.
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Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung
Was schreibt die Heizkostenverordnung für die Abrechnung vor?
Die HeizkV verlangt eine verbrauchsabhängige Abrechnung: 50 bis 70 Prozent der Heizkosten müssen nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, die restlichen 30 bis 50 Prozent als Grundkosten – üblicherweise nach Wohnfläche. MieterCloud setzt diese Aufteilung automatisch um, das Verhältnis ist frei konfigurierbar.
Soll ich 30/70 oder 50/50 aufteilen?
Beide Verhältnisse sind nach HeizkV zulässig. Ein hoher Verbrauchsanteil (70 Prozent) belohnt sparsames Heizen stärker, ein höherer Grundkostenanteil verteilt Lage-Nachteile wie Erdgeschoss- oder Giebelwohnungen fairer. In MieterCloud stellen Sie das Verhältnis je Immobilie ein und können es bei Bedarf anpassen.
Wie werden Heizung und Warmwasser bei einer verbundenen Anlage getrennt?
Erzeugt eine Anlage sowohl Heizwärme als auch Warmwasser, trennt MieterCloud die Kosten wahlweise über einen Warmwasser-Wärmezähler oder – wenn keiner vorhanden ist – rechnerisch nach der Formel des § 9 Abs. 2 HeizkV (Q = 2,5 · V · (tw − 10)) aus dem gemessenen Warmwasservolumen.
Welche Heizungsarten unterstützt MieterCloud?
Gasheizung, Ölheizung, Pellets/Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe, Fußbodenheizung und Nachtspeicherheizung. Bei Wärmepumpen können die Stromkosten direkt aus der Wärmepumpen-Konfiguration übernommen werden – inklusive gemessenem Verbrauch.
Woher kommen die Verbrauchswerte der einzelnen Wohnungen?
Aus den Wärme- und Warmwasserzählern der Wohnungen, die in der integrierten Zählerverwaltung gepflegt werden – automatisch ausgelesen oder manuell erfasst. Die Verbrauchskosten werden dann exakt nach diesen Messwerten verteilt.
Heizkostenabrechnung erstellen – HeizkV Software für Vermieter
Die Heizkostenverordnung (HeizkV) schreibt vor, dass Heizkosten überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden: 50 bis 70 Prozent nach gemessenem Verbrauch, der Rest als Grundkosten nach Wohnfläche. Wer davon abweicht, riskiert das Kürzungsrecht der Mieter von 15 Prozent. MieterCloud setzt die Vorgaben der §§ 7–9 HeizkV automatisch um – mit frei konfigurierbarem Aufteilungsverhältnis je Immobilie.
Auch die Trennung von Heizung und Warmwasser bei verbundenen Anlagen ist abgedeckt: per Warmwasser-Wärmezähler oder rechnerisch nach der Formel des § 9 Abs. 2 HeizkV aus dem gemessenen Warmwasservolumen. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Wohnungen fließen direkt aus dem integrierten Zählersystem ein – ob manuell abgelesen oder automatisch übertragen. Für Wärmepumpen werden die Stromkosten direkt aus der Wärmepumpen-Konfiguration übernommen.
So entsteht mit minimalem Aufwand eine HeizkV-konforme Heizkostenabrechnung, die nahtlos in die Nebenkostenabrechnung integriert ist – nachvollziehbar für Sie und Ihre Mieter.